Energieausweis, Stromanlage, Gasanlage, Asbest, Blei, Termiten, Umweltrisiken und Wohnflächenvermessung

Das französische Recht sieht im Rahmen des Verkaufs einer Immobilie vor, dass unterschiedliche technische Gutachten (sog. „diagnostics techniques immobiliers“) vom Verkäufer einzuholen sind. Diese Gutachten, zusammen „dossier de diagnostic technique – DDT“ genannt, müssen sowohl bei dem Vorvertrag („compromis de vente“)  als auch bei der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages vorliegen und diesem als Anlage beigefügt werden.

Für mehr Informationen:

https://de.frwiki.wiki/wiki/Diagnostic_immobilier