Steuern Deutschland Frankreich

Wenn Sie in Frankreich leben möchten, müssen Sie mehrere Steuern zahlen.

Frankreich hat das alleinige Recht zur Besteuerung einer französischen Immobilie, auch wenn das Eigentum von einem deutschen Steuerausländer gehalten wird.

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der französischen Republik besteht ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA).

 

Erfahren Sie mehr zu Wohnsteuer – Rundfunkgebühren – Grundsteuer – Wertzuwachssteuer – Doppelbesteuerungsabkommen unter:

https://www.cec-zev.eu/de/themen/immobilien/immobilien-und-steuern-in-frankreich/