Es ist beschlossene Sache! Sie werden einen Immobilienmakler mit dem Verkauf Ihres Hauses beauftragen.

Wenn Sie den Verkauf Ihres Hauses einer Immobilienagentur anvertrauen, müssen Sie eine Vollmacht unterzeichnen.  

Seit dem Hoguet-Gesetz von 1970 ist der Verkaufsauftrag vor jedem Verkauf obligatorisch.

Solange dieses Dokument nicht unterzeichnet ist, bleibt Ihre Anzeige in der Schublade. Auch wenn Sie es mit dem Verkauf eilig haben, sollten Sie nichts überstürzen!

Es handelt sich um einen echten Vertrag, der zahlreiche Informationen enthält, die es zu überprüfen gilt.

Auf welche Punkte müssen Sie achten? Welche Art von Mandat sollten Sie wählen? Jedes hat seine Besonderheiten und natürlich auch seine Vor- und Nachteile.

Das einfache, das exklusive oder das bevorzugte (halb-exklusive) Mandat.

Besprechen Sie diese Optionen mit Ihrem Immobilienmakler und finden Sie gemeinsam heraus, welches Mandat für Sie am besten geeignet ist.

Mehr dazu:

https://www.cec-zev.eu/de/themen/immobilien/immobilienmakler-in-frankreich/